Die Steigungsabweichung über den gesamten Nutzweg

 

Grenzwerte ep 
für die mittlere Istwegabweichung e0a [µm]

 lu [mm]

Toleranzklasse

über bis P0 P1 P2 P3 P4 P5 T7 T10
- 200 3 5 7 10 15 20
200 315 4 6 8 12 18 23
315 400 5 7 9 13 19 25
400 500 6 8 10 15 21 27
500 630 6 9 11 16 23 30  
630 800 7 10 13 18 27 35  
800 1000 8 11 15 21 31 40 ep= 2* lu / 300 * V300p
1000 1250 9 13 18 24 35 46
1250 1600 11 15 21 29 42 54  
1600 2000 - 18 25 35 50 66  
2000 2500 - 22 30 41 59 77  
2500 3150 - 26 36 50 72 93  
3150 4000 - 32 44 62 88 115  
4000 5000 - - - 76 108 140  
5000 6300 - - - 92 131 170  

Technik-Tipp: 

Die gesamte Steigungsabweichung ep ist definiert über die Ausgleichsgerade, die die Kurve des tatsächlichen Steigungsfehlers optimal annähert, und die dann derart parallel verschoben wird, dass sie den Ursprung schneidet. Das bedeutet, dass der Fehler am Ende des Verfahrweges tatsächlich größer als in der Tabelle angegeben sein darf, wenn die Ausgleichsgerade noch innerhalb der Toleranz liegt. Gleichfalls kann bereits am Anfang des Verfahrweges eine Steigungsabweichung vorliegen, da die Ausgleichgerade einen y-Achsenabschnitt haben kann.

Trotzdem ist die Gesamtabweichung ein schärferes Kriterium als die gebräuchlichere Abweichung pro 300 mm, da der Fehler pro 300 mm nicht kumuliert werden darf. Z.B. darf der Gesamtfehler eines Kugelgewindetriebs mit 900 mm Nutzweg nicht dreimal so groß sein wie die Abweichung über 300 mm.

© 2012 August Steinmeyer GmbH & Co. KG